1816 - 1914 Ein schwerer Start und hundert Jahre Aufbau
Leicht ward er Start in die Selbständigkeit nicht. Die vielfach verwandten Bürger der nunmehr beiden Billig hatten an den großen politischen Entscheidungen keinen Anteil. Für sie war die Sache allerdings noch lange nicht ausgestanden, denn so einfach ließ sich die seit der Spätantike bestehende gemeindliche und kirchliche Gemeinschaft nicht auseinanderreißen. Es dauerte länger als ein halbes Jahrhundert bis mit viel Ärger und Hader die Entflechtung des gemeindlichen Eigentums hüben und drüben und die Loslösung von der Mutterpfarrei endlich unter Dach und Fach war.
Die Aufteilung des gemeinsamen kommunalen Grundbesitzes ohne die Wälder wurde im Verhältnis der Anteile an der Gesamtzahl der Haushalte von 1815 für Wasserbillig 51/82 und für Oberbillig 31/82 vorgenommen. Die Felder nach fünf Güteklassen mit den Werten 15, 25, 50, 60 und 100 Franken/Morgen erfasst. In der Anhörung in Wasserbillig im August 1819 stimmte der Oberbilliger Schöffe, der Bauer Johann Zewen (1774-1853) dem Verfahren zu mit der Bedingung, dass die Wasserbilliger den Oberbilligern ihren Anteil an den Baukosten der neuen Pfarrkirche erstatten. Im Oktober 1843 kam es dann zur Unterzeichnung des Protokolls der Wertermittlung über die auf Wasserbilliger Seite 36 Objekte im Wert von 3785 Franken und auf Oberbilliger Seite 47 Objekte im Wert von 2956 Franken. Besondere Regelungen und noch jahrelangen Streit gab um die Wälder -auf Oberbilliger Seite den „Großenbüsch“ und auf Wasserbilliger Seite den „Serniger Wald“, die Weiderechte auf den Drieschen, die Steinbrüche und weitere Einzelobjekte. Erst Mitte der 1850er Jahre -also vierzig Jahre nach der politischen Trennung- kam die Auflösung der zivilgemeindlichen Güter endlich zu Abschluss.