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Angeln

Die Obermosel und Sauer Region rund um die Gemeinde Oberbillig bietet nicht nur eine atemberaubende Flusslandschaft und eine prachtvolle Vielfalt an Flora und Fauna, sondern auch reiche Fischgründe.

Geangelt werden darf nur mit einem Fischereischein, den die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung Konz, in Am Markt 3, Bürgerservice, Tel. 06501 83 120 oder -121, ausstellt. Bei der Erstausstellung des Fischereischeines ist die erfolgreiche Ablegung einer Fischereiprüfung nachzuweisen. Befreit von der Vorlage des Nachweises der Ablegung der Fischereiprüfung sind die Angler aus dem Ausland. Sie benötigen zum Angeln lediglich einen Fischereischein. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz.

 

Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in den Grenzgewässern zu Luxemburg angeln möchte, muss Inhaber einer Fischereierlaubnis sein. Kinder dürfen unter der Aufsicht eines Erwachsenen, der Inhaber einer Fischereierlaubnis ist, ohne Angelschein angeln. Der Fischereischein ist personenbezogen. Er gilt für den gesamten Grenzgewässerabschnitt und muss auf Verlangen eines Beauftragten der Fischereiaufsicht vorgezeigt werden.

 

Genießen Sie die einmalige Mosel-Kultur-Landschaft mit ihrer Fischvielfalt. „Petri Heil“.