Kommt der Glasfaserausbau in Oberbillig noch?

Superschnelles Internet wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben einige Gemeinden in der VG Konz, darunter auch Oberbillig, im vergangenen Jahr eine Kooperationsvereinbarung mit dem Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ (DG) geschlossen. Die Gemeinden sahen sich zuletzt allerdings gezwungen, diese Vereinbarungen zu kündigen.

Was ist passiert?

Die Kooperationsvereinbarung besagt im Wesentlichen, dass die Deutsche Glasfaser ein Glasfasernetz für superschnelles Internet in den Gemeinden baut, dies mit Zustimmung der Gemeinden geschieht und die Gemeinden entsprechende Grundstücke für die Verteilerkästen zur Verfügung stellen. Doch nach Abschluss der Vereinbarung stockte die Umsetzung. Viele Wochen versuchten die Gemeinden, Informationen zum aktuellen Stand des Projekts zu bekommen. Vergeblich. Zwar kam es zu einem gemeinsamen Gesprächstermin, doch auch die dabei gestellten Fragen wurden nicht zufriedenstellend beantwortet. Aufgrund der fehlenden Informationen wurde das Unternehmen zunächst abgemahnt. Da auch daraufhin keine ausreichende Reaktion seitens der Deutschen Glasfaser erfolgte, haben die Gemeinden nun die Kooperationsvereinbarungen gekündigt.

Was bedeutet das für bereits abgeschlossene Verträge mit der Deutschen Glasfaser?

Grundsätzlich hat die Kündigung der Kooperationsvereinbarungen durch die Gemeinden keinen Einfluss auf die privat geschlossenen Verträge der Bürgerinnen und Bürger. Die Deutsche Glasfaser könnte den Ausbau des Glasfasernetzes auch ohne die Gemeinden umsetzen. Wie das Unternehmen mit der Situation umgeht, ob der Ausbau doch noch kommt und wann er kommen könnte, weiß die Gemeinde nicht.

Was sollten Bürgerinnen und Bürger, die einen Vertrag abgeschlossen haben, jetzt tun?

Aus rechtlichen Gründen kann die Gemeinde Oberbillig den Kunden der Deutschen Glasfaser keine Handlungsempfehlung geben. Sie können selbstverständlich die Entwicklung abwarten. Falls sie aber rechtliche Fragen zu Glasfaserverträgen, zu Widerrufsrechten oder zu außerordentlichen Kündigungen haben, hat sich die Verbraucherzentrale als kompetente Beratungsstelle bewährt. Sie stellt auch online Informationen zu vielfältigen Themen zur Verfügung.

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Veröffentlichung

Di, 25. Juli 2023

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